Aus diversen Privataufträgen, Nachlaß- und Insolvenzverfahren bieten wir Ihnen hier Immobilien an, welche zum Höchstgebot veräußert werden. Es handelt sich in jedem Fall um ein provisionspflichtiges Maklergeschäft.
Der Zuschlag erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Zustimmung der Verkäufer bzw. Gläubiger. Die Immobilien werden auf Grundlage unserer AGB angeboten.
Sie sind bei Abgabe eines Gebotes an dieses mindestens bis zum 30. des Folgemonats gebunden. Unterlagen zur Fixierung Ihres Gebotes dazu erhalten Sie nach Ende der Gebotsabgabefrist. (wen das Höchstgebot vorliegt)
Objekte für Abgabe eines Gebotes
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